Chip- und Registrierungsflicht in Österreich ab 30. Juni 2008
 

Auf Grund der Novelle des Tierschutzgesetzes vom 11.1.2008 müssen Hunde ab 30. Juni 2008 mittels Mikrochips gekennzeichnet werden. Hunde, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekennzeichnet sind, sind bis zum 31. Dezember 2009, Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe mittels Mikrochips zu kennzeichnen und binnen eines Monats zu melden. Bereits gekennzeichnete Hunde sind bis spätestens 31. Dezember 2009 zu melden.

 

Bei den bereits registrierten Hunden muss eine Datenergänzung durchgeführt werden, da einige der gesetzlich geforderten Daten zum Zeitpunkt der Registrierung noch nicht bekannt waren.

 

Es sind dies die Daten des Tiereigentümers, sofern dieser nicht ident ist mit dem bereits erfassten Tierhalter, das Geburtsdatum und die Daten eines amtlichen Lichtbildausweises von Tierhalter und Tiereigentümer, das Datum des Beginns der Hundehaltung, der Grund eines allfälligen medizinischen Eingriffs und die Angabe des Tierarztes, der den Eingriff durchgeführt hat, sonstige Umstände, das Geburtsland des Hundes und fakultativ die Nummer eines allfällig vorhandenen Heimtierausweises und das Datum der letzten Tollwutimpfung unter Angabe des Impfstoffes.

 

Die Weiterleitung an das amtliche Register erfolgt in beiden Fällen, wenn alle vorgeschriebenen Felder ausgefüllt und die Registrierkosten beglichen sind.

 
Die amtliche Meldung kann ab kommendem Jahr auch bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder beim Magistrat erfolgen.
 
Quelle: animaldata.com
 
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